Urlaub mit Hund
Internationale Bestimmungen für Reisen mit dem Hund
Bei Reisen in und außerhalb der EU-Grenzen spezielle Einreisebestimmungen für Hunde. So muss der Hund einen Mikrochip tragen, wenn er von Deutschland in einen anderen EU-Staat einreisen will. Bei Grenzübertritt in einen EU-Staat sind Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer zudem verpflichtet, einen EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser enthält Informationen zur Mikrochip-Nummer, zu Impfungen beim Hund sowie zum letzten Stand der Wurm- und Zeckenbehandlung. Zwar entfällt die Pflicht zur Tollwutimpfung bei Reisen innerhalb Deutschlands, doch ist sie beim Überschreiten der Landesgrenzen verpflichtend. Damit die Impfung wirksam ist, sollte sie mindestens 21 Tage zurückliegen und je nach Hersteller alle ein bis drei Jahre aufgefrischt werden.